Brandschutz

Der Brandschutz ist neben der Statik eine der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen an ein Gebäude. Brandschutz heißt Leben, Gesundheit und Umwelt schützen. Es bedeutet aber auch Werte zu erhalten: den Wert der Planung, des Bauwerks, des Inhalts und der Produktion.

Unter vorbeugendem Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und einer Brandausbreitung vorbeugen. Darüber hinaus sollen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Überwiegend werden Brandschutzmaßnahmen direkt ins Gebäude in Form von Brandwänden, Rauchschutztüren, Brandmeldeanlagen etc. integriert. Darüber hinaus werden beispielsweise bei Veranstaltungen sogenannte ‘Brandwachen’ gestellt. Dieses sind Personen, die bei Veranstaltungen über deren sicheren Ablauf wachen, Rettungswege frei halten und in der Lage sind Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in die Aspekte

  • baulicher Brandschutz
  • gebäude- und anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Demgegenüber steht der abwehrende Brandschutz, der dann in Erscheinung tritt, wenn der vorbeugende Brandschutz in weiten Teilen bereits versagt hat - und die Feuerwehr zur Hilfe eilen muss. Ich war selbst Mitglied der freiwilligen Feuerwehr in der Löscheinheit Witten-Heven und koordiniere gerne die Abstimmungen mit der jeweils zuständigen Feuerwehr und der Genehmigungsbehörde im Rahmen der Brandschutzfachplanung.

Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz dem Schutz von Leib und Leben. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.

Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind dann - zusätzlich zu den bauordnungsrechtlichen Anforderungen - die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten der Sachversicherung verhalten sich häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Versicherung ist hier in jedem Fall empfehlenswert.