Brandschutz-Fachplanung

- die planerische Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Die Brandschutzfachplanung beginnt im Prinzip schon mit dem Vorentwurf, da bereits in dieser frühen Planungsphase die Randbedingungen für das Brandschutzkonzept festgelegt werden. Dieses ist Bestandteil der Bauantragsunterlagen und wird, je nach Bundesland, von einem Entwurfsverfasser, einer Nachweisberechtigten oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt.

Ich muß an dieser Stelle gestehen, dass auch ich lange Zeit dem Irrglauben angehangen bin, dass für mich als planende Architektin mit dem Einholen des Brandschutzkonzeptes das Thema Brandschutz erledigt sei. Es hat eine Weile gedauert zu erkennen, dass damit die Brandschutzplanung eigentlich erst beginnt.

Schauen wir kurz ins Lexikon: das Konzept - lat. conceptus -. Der Begriff bedeutet ’stichwortartig Zusammenfassen’ - in diesem Fall von bauordnungsrechlichen Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz. Mit dem Brandschutzkonzept wird der Nachweis erbracht, dass bei der geplanten Baumaßnahme die baurechtlichen Anforderung erfüllt und die Schutzziele der Landesbauordnung erreicht werden. Deshalb wäre der Begriff ‘Brandschutznachweis’ eigentlich treffender.

Das Brandschutzkonzept wird zum Zeitpunkt der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 gemäß § 15 HOAI) erstellt. Nicht Bestandteil des Konzeptes können daher z.B. Detailausbildungen oder Materialauswahl der verwendeten Bauteile sein. Das Brandschutzkonzept legt also nur den Rahmen fest, innerhalb dessen sich die Detail- und Ausführungsplanung bewegen muss.

In meiner Berufspraxis habe ich es nur selten erlebt, dass z.B. Trockenbauwände detailliert geplant werden. Dies ist jedoch spätestens dann erforderlich, wenn es sich um eine Trockenbauwand mit Brandschutzanforderungen handelt. Wie sonst sollte es möglich sein, z.B. den Durchdringungspunkt von Leitungsanlagen mit der Trockenbauwand konform zu den Verwendbarkeitsnachweisen der Trockenbauwand und des notwendigen Schotts zu planen und auszuführen? 

Die Verantwortung für die richtige, konzeptkonforme Umsetzung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes liegt beim Entwurfsverfasser, also beim Architekten und nicht beim Brandschutzsachverständigen.

Mit meiner Dienstleistung - Brandschutzfachplanung - möchte ich Architekturbüros bei der Umsetzung der vorliegenden Brandschutzkonzepte unterstützen. Ich biete Ihnen an, auch kurzfristig, Detail- und Ausführungsplanungen zu prüfen oder zu erstellen.

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