Brandschutzkonzepte müssen nach allen deutschen Landesbauordnungen für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung erstellt werden. Zu den Sonderbauten zählen unter anderem
- Kaufhäuser
- Tiefgaragen
- Hochhäuser
- Schulen
- Krankenhäuser
Darüber hinaus können Brandschutzkonzepte gefordert werden, wenn es die besonderen Umstände der Baumaßnahme erfordern.
Brandschutzkonzepte stellen eine übergeordnete baurechtliche Beurteilung der vorhandenen oder neu zu errichtenden Bausubstanz dar. Sie sind Bestandteil der Baugenehmigung.
Wir erstellen Brandschutzkonzepte für alle Gebäudeklasse, für Altbauten sowie für Neubaumaßnahmen und freuen uns wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Tel.: 0231 / 700 29 90