dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung den im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe in Notsituationen. Sie enthalten neben der Information über die Lage der Rettungswege auch Angaben über die Lage von Sammelpunkten, Erste-Hilfe-Einrichtungen und technischen Einrichtungen, wie z.B. Geräte für die Brandbekämpfung (z.B. Feuerlöscher) oder die Lage von Brandmeldeeinrichtungen.
Flucht- und Rettungswegpläne bestehen aus einem grafischen Teil und schriftlichen Anweisungen zum Verhalten im Brandfall.
Die Notwendigkeit zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen ist in zahlreichen Gesetzen und Sonderverordnungen geregelt. Beispielhaft seien hier genannt:
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3
- Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR:2008-04)
- Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO:2000-12)
- Richtlinie über die brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren:2003-06
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (GUV-V A8)
Aber auch dort, wo die Besonderheit der baulichen Anlage dies erfordert, können Flucht- und Rettungswegpläne von den genehmigenden Behörden gefordert werden.
Sie möchten oder müssen Flucht- und Rettungswegpläne erstellen lassen? Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder telefonisch unter:
Tel.: 0231 / 700 29 90