Die sogenannte Vor-Ort-Beratung hat ihre Grundlage in der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort.
Diese Richtlinie wurde im September 2009 novelliert.
Gefördert wird die umfassende Beratung zum baulichen Wärmeschutz, der Wärmeerzeugung, der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Zusätzliche Boni sind möglich, wenn der Beratungsbericht auch Maßnahmen zur Stromeinsparung, Erstellung von Thermografiegutachten oder Blower-Door-Tests enthält. Die Erstellung des Gebäudeenergieausweises ist nicht Bestandteil der Förderung und ist getrennt hiervon durchzuführen.
Voraussetzungen für die Beratung sind:
- das Gebäude muss sich im Bundesgebiet befinden
- der Bauantrag oder die Bauanzeige muß vor dem 31. Dezember 1994 gestellt bzw. erstattet worden sein
- die Gebäudehülle darf sich aufgrund einer späteren Baugenehmigung (Anbau, Aufstockung) um nicht mehr als 50 % verändert haben
- das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder es wird derzeit zu mehr als 50% ständig zu Wohnzwecken genutzt
Beratungsempfänger können der Haus- oder Wohnungsbesitzer aber auch Mieter oder Pächter eines Gebäudes sein, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers haben. Wohnungseigentümer müssen sicherstellen, dass sich die Beratung auf das gesamte Gebäude – also nicht nur ihre Wohnung – bezieht. Es muß das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft vorliegen, da für die Datenerfassung alle relevanten Gebäudebereiche zugänglich sein müssen.
Als Berater sind nur Personen zugelassen, die die Kriterien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen.
Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360 EUR für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten. Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von 50,- EUR gewährt werden, wenn der Beratungsbericht auch Hinweise zur Stromeinsparung enthält. Der Zuschuss (einschließlich Bonus) darf 50% der Beratungskosten nicht überschreiten.
Die Durchführung eines Luftdichtigkeitstest (’Blower-Door-Test’) wird mit 100 EUR unterstützt, wenn die Ergebnisse in dem Vor-Ort-Bericht dargestellt werden.
Beinhaltet der Vor-Ort-Beratungsbericht thermographische Untersuchungen, so werden maximal 4 Thermografiebilder mit jeweils 25 EUR gefördert.
Die Umsatzsteuer trägt der Beratungsempfänger in voller Höhe selbst.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.bafa.de
Den vollständigen Text der Richtlinie -Vor-Ort-Beratung- vom 10. September 2009 sende ich Ihnen bei Interesse gerne zu.
Wenn Sie dieses Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen, können Sie mich über das Kontaktformular oder die folgende Telefonnummer erreichen:
Tel.: 0231 / 700 29 90